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Ladinien

Auch in der öffentlichen Verwaltung wurde den Ladinern zu unterschiedlichen Zeitpunkten das Recht auf die eigene Sprache eingeräumt. Während die Ladiner in Südtirol bereits nach der Verabschiedung des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 574 vom 15. Juni 1988 das Recht auf Gebrauch der ladinischen Sprache im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung erhielten, mussten die Ladiner der Provinz Trient bis zum Jahr 1993 warten, bevor ihnen dieses Recht zugesprochen wurde (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 592 vom 16. Dezember 1993). Die Ladiner der Provinz Belluno mussten sogar bis zur Verabschiedung des Rahmengesetzes Nr. 482/99 warten, bevor sie im Verwaltungsbereich ihre Sprache einsetzen konnten.
Im Gadertal und in Gröden ermöglicht inzwischen der Stand der Verwaltungsorganisation die Ausstellung von Dokumenten in drei Sprachen. Der Bürger hat somit die Möglichkeit, in seiner Muttersprache mit der öffentlichen Verwaltung zu kommunizieren. In Bozen wurde ein eigenes Amt eingerichtet, das für die Übersetzung der Mitteilungen der Landesregierung sorgt, die für Bürger mit ladinischer Muttersprache bestimmt sind. Im Fassatal wird die Übersetzung der Verwaltungsdokumente von einem Amt des ladinischen Bezirks koordiniert. Das Personal dieses Amts ist auch für die Kontakte mit dem Gemeindepersonal verantwortlich, das schrittweise mit den Übersetzungsarbeiten beauftragt wird. In Buchenstein und Cortina d'Ampezzo bietet sich vor allem das Ladinische Kulturinstitut "Cesa de Jan" für Übersetzungen und für die Ausbildung von Übersetzern an; vor Kurzem wurden einige Kurse für die ladinische Verwaltungssprache angeboten. In diesen beiden Tälern wurde noch keine definitive Lösung für die zweisprachige Ausgabe von Verwaltungsdokumenten in ladinischer und italienischer Sprache gefunden.
Von besonderer Bedeutung ist der Gebrauch der ladinischen Sprache auf Straßenschildern sowie der ladinischen Ortsnamen im Allgemeinen und an öffentlichen Gebäuden. In der Provinz Bozen hat sich das Ladinische durchgesetzt, so dass auch in Städten wie Bozen, Meran, Brixen oder Bruneck Schilder in ladinischer Sprache angebracht wurden (z.B. Hinweisschilder in Krankenhäusern, an der Universität und an den Gebäuden der Landesverwaltung usw.). In den anderen zwei Provinzen ist man von diesem Ziel noch sehr weit entfernt.
Mit der Einrichtung des Konsortiums der ladinischen Gemeinden wurde ein wichtiger Schritt zum Aufbau einer politischen und administrativen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gemeindeverwaltungen unternommen. Dieses Konsortium setzt sich unter anderem die Erhaltung und den Schutz der ladinischen Sprache zum Ziel. Die Erwartungen, dass damit die kulturellen Werte der ladinischen Minderheiten geschützt werden können und dass ihnen in ihren jeweiligen Tälern der nötige Handlungsspielraum gewährt wird, sind groß.
Für die politische Vertretung auf Provinzebene sehen das Autonomiestatut und die Durchführungsbestimmungen für die ladinische Sprachgruppe in Südtirol und im Trentino einen Vertreter im Landtag von Rechts wegen vor. Leider wird den Ladinern in Buchenstein und Cortina d'Ampezzo dieses Recht nicht eingeräumt; sie gehören verwaltungsrechtlich zur Provinz Belluno in der Region Venetien, die als Region mit Normalstatut diese Regelung nicht vorsehen kann.
Die Einführung der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung im Rahmen der Volkszählung ist für die Ladiner in Südtirol von ganz besonderer Bedeutung, zumal anhand dieser Erklärungen auch die Besetzung der öffentlichen Stellen geregelt wird. In der Provinz Trient gilt ein territoriales Prinzip, wonach Personen, die im Besitz eines Zweisprachigkeitsnachweises sind, Vorrang bei der Vergabe der öffentlichen Stellen im Fassatal haben.
Da die ladinische Sprache sowohl in Südtirol als auch im Trentino in der öffentlichen Verwaltung verwendet wird, wurde eine eigene Kommission zur Bewertung der Ladinischkenntnisse eingerichtet. Die Bürger der ladinischen Volksgruppe in den Provinzen Bozen und Trient haben im mündlichen und schriftlichen Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Einrichtungen, die ausschließlich Funktionen im Interesse der ladinischen Bevölkerung ausüben, das Recht auf Verwendung der Muttersprache. Die Ämter und Verwaltungen müssen auf in ladinischer Sprache erstellte Anträge oder Erklärungen ebenfalls in Ladinisch antworten. Dies gilt auch für das Schulpersonal: Vor der Aufnahme in die Stammrolle muss jeder Lehrer seine Sprach- und Kulturkenntnisse nachweisen. Die Feststellung der Ladinischkenntnisse ist eine Grundvoraussetzung für alle Schutzmaßnahmen, mit denen der Fortbestand der ladinischen Sprache und der ladinischsprachigen Bevölkerung gesichert werden soll.